Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):
Wiederholungslehrgang: Verwenden von Pyrotechnik, für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Dieser Lehrgang ist für die Auffrischung der Fachkunde, aller pyrotechnischen Grund- und Aufbaulehrgänge geeignet.
Zielgruppe:
Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG, die den rechtlichen Vorschriften der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nachkommen müssen. Alle 5 Jahre ist die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang vorgesehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis / des Befähigungsscheines zwischenzeitlich nicht an einem anderen Grund- oder Sonderlehrgang teilgenommen hat. Das gilt auch für Schadensdarstellung und Katastrophenschutz.
Abschluss:
Der Lehrgang findet ohne Prüfung statt und verändert daher auch in keiner Weise die in der Erlaubnis / in dem Befähigungsschein angegebene Fachkunde. Der Teilnehmer erhält ein Zeugnis zur Vorlage bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen:
Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert in der Regel 6 Wochen), sonst kann die Teilnahme am Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer beträgt 9 Unterrichtsstunden und ist gesetzlich geregelt. Der Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang wird in zwei Varianten angeboten, wobei die Anzahl der Unterrichtsstunden in beiden Fällen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Eintägiger Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang, in Hohenpeißenberg - Bayerischer Rigi, für in der Nähe Wohnende.
Mehrtägiger Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang, im Karl-Eberth-Haus Steingaden, für Teilnehmer die eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen und ihren Schein gerne mit zusätlichem, lt. Gesetz nicht vorgesehenem, Praxisunterricht auffrischen möchten.
Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:
Eintägiger Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang
Für Vielbeschäftigte ist dies die ideale Möglichkeit zeitsparend am Lehrgang teilzunehmen. Beginn der Anreise, Teilnahme am Lehrgang und Ende der Rückreise am selben Tag! Schnelle Zugverbindungen nach Hohenpeißenberg.
Mehrtägiger Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang
Für alle, die lieber den Aufenthalt in unserem Schulungsheim vorziehen oder ihr Fachwissen gründlicher als gesetzlich vorgeschrieben, auffrischen wollen.
Beginn des Unterrichts erst am Montagnachmittag 14:45 Uhr und Ende des Unterrichts bereits am Mittwochvormittag 11:00 Uhr! Beginn und Ende des Unterrichts sind zudem auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung brauchen erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Mittwochabend wieder zu Hause.
Termine und Preise:
Standard-Termine sind jährlich im März, April, Juni und Oktober.
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