Wiederholungslehrgang
Der Wiederholungslehrgang bietet eine zeitsparende Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nach SprengG zu absolvieren – ideal für alle, die beruflich stark eingebunden sind. Dank schneller Zugverbindungen sind Anreise, Teilnahme und Rückreise bequem an einem einzigen Tag möglich.
Der Lehrgang richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Erlaubnissen nach §7 / §27 SprengG sowie Befähigungsscheinen nach §20 SprengG, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen müssen. Die Dauer beträgt gesetzlich festgelegte 9 Unterrichtsstunden und erfüllt alle Anforderungen an staatlich anerkannte Wiederholungslehrgänge.
Verpflegung und Übernachtung sind nicht inklusive.