Sie möchten Pyrotechnik bei Veranstaltungen einsetzen oder Feuerwerke privat oder gewerblich abbrennen? Sie sind ehrenamtlich oder hauptberuflich bei der Feuerwehr? Sie möchten zum Film und dort Pyrotechnik einsetzen? Oder Sie Interesserein sich allgemein für Pyrotechnik und möchten einfach mal schauen welche Bereiche und Kurse es gibt?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir sind die erste Pyrotechnikerschule Deutschlands und haben uns 1995 gegründet. Unser Lehrprogramm umfasst derzeit fünf verschiedene Lehrgänge. Auch Ausbildungsangebote zur Erlangung der staatlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen gehören zu unserem Fachgebiet. Die Pyrotechnikerschule ist bekannt durch Film und Fernsehen sowie durch den hauseigenen Fachverlag für Pyrotechnik-Lehrbücher. Diese Fachbücher stehen zum Synonym für eine hervorragende Ausbildung zum Pyrotechniker. Die Lehrgänge sind in aller Regel voll ausgebucht, so dass um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten wird.
Grundlehrgang „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“
Sonderlehrgang: Spezialeffekte für szenische Darstellungen / „Filmpyrotechniker“
Verwenden von Pyrotechnik, für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Dieser Lehrgang ist für die Auffrischung der Fachkunde, aller pyrotechnischen Grund- und Aufbaulehrgänge geeignet.
In diesem Lehrgang wird vermittelt, was es über Spezialeffekte im Theater und Studio, aber auch im Film, außerhalb des Gebietes der Pyrotechnik nach dem Sprengstoffgesetz, zu wissen gibt.
Bei uns gehts offen und ehrlich zu: Und deshalb beantworten wir hier viele der gängigen und oft gestellten Fragen, geben Auskunft zum Anmeldeverfahren und was Sie für eine Teilnahme brauchen.
Und wenn etwas unklar geblieben ist, dann kommen Sie gerne auf uns zu:
Es gibt drei verschiedene Pyrotechnik Lehränge.
Für jede Ausbildung wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht notwendig.
Personen die folgende Zulassungsvorraussetzung (A oder B) erfüllen:
Zulassungsvariante A:
Ausbildung an einem Theater oder einer vergleichbaren Einrichtung (dies kann vieles sein). Z.B. Requisiteur:in, Bühnenmeister:in, Veranstaltungstechniker:in, Bühnenmaler:in, Feuerwehrleute (auch Freiwillige Feuerwehr), Polizeibeamte, Bundeswehrangehörige uvm. Kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen ob Ihre Ausbildung als Zulassungsvariante A anerkannt werden kann.
Zulassungsvariante B:
Nachweis über die einjährige Tätigkeit an einem Theater oder einer vergleichbaren Einrichtung. Z.B. ein eigenes Gewerbe im Veranstaltungsbereich (oder ähnlicher Bereich). Die einjährige Mitgliedschaft in einem Verein. Die Mitgliedschaft in einer Band oder Musikgruppe. Die Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft. Diese einjährige Tätigkeit wird in den Anmeldeunterlagen zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang auf Seite 5 unter „Zulassung zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang“ nachgewiesen.
Zusätzlich zur einjährigen Tätigkeit benötigen Sie 15 Effektnachweise. Haben Sie bereits auf Veranstaltungen mitgewirkt, bei welchen pyrotechnische Effekte eingesetzt wurden? Diese könnten als Nachweis gelten. Sie können diese Helfernachweise auch bei uns absolvieren oder selbst Effekte mit z.B. erlaubnisfreien pyrotechnischen Gegenständen durchführen. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen die richtigen Unterlagen zusammen zustellen.
Näheres: siehe Frage 2 und 4.
WICHTIG: Sie können sich zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang anmelden wenn Sie wissen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen zur Ausbildung oder Helfernachweisen oder auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch nach Ihrer Anmeldung bis zum Kurs nachreichen.
An diesem Lehrgang kann man teilnehmen, wenn man den Bühnenpyrotechnik Lehrgang oder den Großfeuerwerk Lehrgang erfolgreich absolviert hat + 15 Effektnachweise vorweisen kann. Die Effektnachweise sind relativ einfach zu erlangen, zumal man schon einen Grundlehrgang absolviert hat. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu den Effektnachweisen.
Wichtiger Hinweis: Um bei diesem Lehrgang teilnehmen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie bei 20 Feuerwerken mitgewirkt haben. Diese Helfernachweise können Sie ganz einfach im Rahmen unserer Ausbildungsfeuerwerke sammeln. Jedes Jahr führen wir an drei Wochenenden im Juni und Juli Ausbildungsfeuerwerke durch. Mit der Teilnahme an diesen drei Wochenenden (9 Tage) können Sie insgesamt 20 Helfernachweise sammeln. Pro Abend werden zwei Ausbildungsfeuerwerke abgebrannt. An zwei der Termine wird zusätzlich noch ein Tagesfeuerwerk abgebrannt. Sie können Sich gemeinsam mit der Anmeldung zu allen Helfernachweisen auch direkt zum Lehrgang mit anmelden. Eine Anmeldung zum Großfeuerwer Lehrgang (6-tägiger Grundlehrgang) ist nur möglich, wenn eine Anmeldung zu unseren Ausbildungsfeuerwerken oder bereits alle Helfernachweise vorliegen.
…darf man sich nennen, wenn man die drei genannten Lehrgänge besucht hat und anhand des Lehrbuchs „Band 4“ oder durch Besuch des Lehrganges „mechanische Spezialeffekte und Pyrotechnik“ ausreichend Kenntnisse für den Einsatz von Wind, Regen, Schnee und Nebel erworben hat. Dieser Kurs wird zur Zeit nicht durchgeführt. Das Thema wird aber in unseren Grund- und Aufbaulehrgängen mit angeschnitten.
Der Fachbegriff „vergleichbare Einrichtung“ ist laut den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften weit gefächert. Es gehören beispielsweise auch folgende Einrichtungen dazu:
Szenenflächen für Darstellungen im Gebäude oder im Freien.
Zudem können Veranstaltungen verschiedenster Art einen Anlass bieten: Diskotheken, Gaststätten, Kirchen, Jugendzentren, Laientheater, Musikbands, Mehrzweckhallen, Bars, Eventagenturen, PA – Beleuchtungsverleih, Theaterwerkstätten, Katastrophenschutz, freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr.
Auch die Mitgliedschaft in einem Verein kann als vergleichbare Einrichtung anerkannt werden.
Wenn Sie sich unsicher sind kontaktieren Sie uns gerne.
Klar, das geht! Am einfachsten kaufen Sie unsere Bücher und Kataloge direkt in unserem Online-Shop! oder optional mit einer E-Mail an post@hummig.de
Fals Sie nicht in einem Veranstaltungsbetrieb oder einer ähnlichen Einrichtung tätig sind, gibt es auch die Möglichkeit die Effektnachweise in unserer Firma zusammeln oder bei eine:r anderen Pyrotechniker:in diese Nachweise zusammeln. Optional können auch eigene Erprobungen mit erlaubnisfreien pyrotechnischen Gegenständen als Nachweise gelten.
Bitte wenden Sie sich telefonisch unter 08803 6369-0 zuerst an uns, um alle Möglichkeiten durchzusprechen wenn Sie sich unsicher sind.
Die 20 Helferscheine, die als Zulassungsvorausetzung für den Großfeuerwerkerlehrgang vorliegen müssen, kann man bei uns innerhalb von drei Wochenenden erwerben.
Diese drei Wochenenden (mit je 6 bis 7 Feuerwerken) kann man hintereinander oder verteilt auf mehrere Jahre (max. 5 Jahre) machen.
Offiziell heißen die unterschiedlichen „Lizenzen“:
Diese Scheine kann man jederzeit gegen einen anderen eintauschen oder gleichzeitig besitzen!
Zusammenfassung: Alle „Scheine mit Fachkunde“ erfordern vor Ablauf von 5 Jahren eine Teilnahme an einem gemeinsam gültigen 1-tägigen Wiederholungslehrgang, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Gesetze zu sein.
Mit einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 dürfen Sie das ganze Jahr Feuerwerke abbrennen. Für das Abbrennen von Feuerwerken sind keine Genehmigungen vorgesehen. Es erfolgt eine Anzeige spätestens 14 Tage vor dem Feuerwerk (Ausnahmen beachten!) an die zuständige sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde.
Für Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Wald oder Naturschutzgebieten ist manchmal die Abstimmung mit der zuständigen Behörde notwendig. Der Grundstückseigentümer muss einverstanden sein und die Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden.
In einem Kleinmengen-Aufbewahrungsraum in einem unbewohnten Gebäude dürfen Sie bis zu 100 kg brutto (50 kg netto) Kugelbomben aufbewahren. Sie dürfen in einem weiteren geeigneten Kleinmengen-Aufbewahrungsraum ca. 1000 kg brutto /350 kg netto Silvesterfeuerwerk aufbewahren.
Mit dem Privatauto dürfen Sie bis 40 kg brutto (20 kg netto) Kugelbomben ODER bis etwa 1000 kg brutto (333 kg netto) Silvesterfeuerwerk transportieren.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen Sie nur herstellen, wenn Sie einen Herstellerlehrgang absolviert haben und eine zugelassene Herstellungsstätte existiert. Im Normalfall lohnt sich das nicht, da die Einkaufspreise der fertigen Artikel, v.a. aus China, weit unter den Preisen für die Herstellung in Deutschland liegen.
Als Startkapital, um ein Großfeuerwerk abzubrennen, kann man mit folgenden Kosten rechen:
Von Pyrotechnik allein können nur sehr wenige Pyrotechniker:innen leben.
Wer aber in der Veranstaltungstechnik tätig ist und alle drei „Scheine“ hat, also für Bühne, Film und Feuerwerk und sich auch mit mechanischen Spezialeffekten auskennt, kann zu seiner Veranstaltungstätigkeit ein ordentliches Zubrot verdienen.
Oftmals kommt man mit den pyrotechnischen Zusatzqualifikationen an neue Aufträge im Veranstaltungswesen oder an einen neuen Arbeitsplatz heran.
Manchmal ist es gar nicht so einfach, am Anfang den Durchblick zu behalten. Deshalb haben wir hier jede Menge relevante Unterlagen und Anträge für Sie zum Download bereitgestellt, z.B. ein Antragsformular für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Antragsformulare für einen Befähigungsschein bzw. eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).
Diese Formulare sind allgemeine Vorlagen. Evtl. stellt die für Sie zuständige Behörde ein eigenes Formular für entsprechende Anträge zur Verfügung. Dieses bitte bevorzugt verwenden!
Sollte Ihnen etwas unklar sein, kommen Sie gerne auf uns zu!
Unbedenklichkeit:
Bitte verwenden Sie das Formular Ihrer zuständigen Behörde. Sie können das nachfolgende Dokument verwenden, sollte Ihre Behörde kein Formular bereitstellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bei der, für den Wohnort zuständige, sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde beantragt. In der Regel ist dies die Gewerbeaufsicht (Ausnahme in Baden-Württemberg).
Antragsformulare für eine Erlaubnis (§ 7 bzw. § 27) bzw. einen Befähigungsschein (§ 20) nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG):
Musterantragsformular Erlaubnis § 7:
Musterantragsformular Erlaubnis § 27:
Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für die Anmeldung zu den verschiedenen Lehrgängen benötigen.
Moritz Mit Helfer Max und Osman vor unserem Feuerwerks-Fahrzeug. Seit 1999 brennen wir jährlich das große Silvesterfeuerwerk für Schloss Elmau ab.
Nachdem die Nachfrage für die Ausbildung zum Großfeuerwerker / Großfeuerwerkerin dieses Jahr besonders hoch war. Haben wir letzte Woche noch einen zusätzlichen Kurs gehalten für diejenigen die keinen Platz mehr im Großfeuerwerk Lehrgang im Juli bekomme haben. Alle Teilnehmer haben die Fachkundeprüfung erfolgreich bestanden. Wir wünschen allezeit gut Schuss!
Moritz Mit Helfer Max und Osman vor unserem Feuerwerks-Fahrzeug. Seit 1999 brennen wir jährlich das große Silvesterfeuerwerk für Schloss Elmau ab.
Nachdem die Nachfrage für die Ausbildung zum Großfeuerwerker / Großfeuerwerkerin dieses Jahr besonders hoch war. Haben wir letzte Woche noch einen zusätzlichen Kurs gehalten für diejenigen die keinen Platz mehr im Großfeuerwerk Lehrgang im Juli bekomme haben. Alle Teilnehmer haben die Fachkundeprüfung erfolgreich bestanden. Wir wünschen allezeit gut Schuss!
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