Sie möchten Pyrotechnik bei Veranstaltungen einsetzen oder Feuerwerke privat oder gewerblich abbrennen? Sie sind ehrenamtlich oder hauptberuflich bei der Feuerwehr? Sie möchten zum Film und dort Pyrotechnik einsetzen? Oder Sie Interesserein sich allgemein für Pyrotechnik und möchten einfach mal schauen welche Bereiche und Kurse es gibt?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Fachkräfte werden nicht geboren - sie werden ausgebildet.

Wir sind die erste Pyrotechnikerschule Deutschlands und haben uns 1995 gegründet. Unser Lehrprogramm umfasst derzeit fünf verschiedene Lehrgänge. Auch Ausbildungsangebote zur Erlangung der staatlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen gehören zu unserem Fachgebiet. Die Pyrotechnikerschule ist bekannt durch Film und Fernsehen sowie durch den hauseigenen Fachverlag für Pyrotechnik-Lehrbücher. Diese Fachbücher stehen zum Synonym für eine hervorragende Ausbildung zum Pyrotechniker. Die Lehrgänge sind in aller Regel voll ausgebucht, so dass um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten wird.

Lehrgang Bühnenpyrotechnik

Grundlehrgang „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“

Lehrgang SFX / Filmpyrotechnik

Sonderlehrgang: Spezialeffekte für szenische Darstellungen / „Filmpyrotechniker“

Lehrgang Großfeuerwerk

Grundlehrgang „Abbrennen von Feuerwerken“

Wiederholungs­lehrgang

Verwenden von Pyrotechnik, für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG

Dieser Lehrgang ist für die Auffrischung der Fachkunde, aller pyrotechnischen Grund- und Aufbaulehrgänge geeignet.

Lehrgang "Mechanische Spezialeffekte & Pyrotechnik"

In diesem Lehrgang wird vermittelt, was es über Spezialeffekte im Theater und Studio, aber auch im Film, außerhalb des Gebietes der Pyrotechnik nach dem Sprengstoffgesetz, zu wissen gibt. 

Infos und Service

Bei uns gehts offen und ehrlich zu: Und deshalb beantworten wir hier viele der gängigen und oft gestellten Fragen, geben Auskunft zum Anmeldeverfahren und was Sie für eine Teilnahme brauchen. 

Und wenn etwas unklar geblieben ist, dann kommen Sie gerne auf uns zu:

Oft gefragt.

Es gibt drei verschiedene Pyrotechnik Lehränge.
Für jede Ausbildung wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht notwendig.

  • Bühnenpyrotechnik Lehrgang:

Personen die folgende Zulassungsvorraussetzung (A oder B) erfüllen:

Zulassungsvariante A:

Ausbildung an einem Theater oder einer vergleichbaren Einrichtung (dies kann vieles sein). Z.B. Requisiteur:in, Bühnenmeister:in, Veranstaltungstechniker:in, Bühnenmaler:in, Feuerwehrleute (auch Freiwillige Feuerwehr), Polizeibeamte, Bundeswehrangehörige uvm.  Kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen ob Ihre Ausbildung als Zulassungsvariante A anerkannt werden kann.

Zulassungsvariante B:

Nachweis über die einjährige Tätigkeit an einem Theater oder einer vergleichbaren Einrichtung. Z.B. ein eigenes Gewerbe im Veranstaltungsbereich (oder ähnlicher Bereich). Die einjährige Mitgliedschaft in einem Verein. Die Mitgliedschaft in einer Band oder Musikgruppe. Die Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft. Diese einjährige Tätigkeit wird in den Anmeldeunterlagen zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang auf Seite 5 unter „Zulassung zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang“ nachgewiesen.

Zusätzlich zur einjährigen Tätigkeit benötigen Sie 15 Effektnachweise. Haben Sie bereits auf Veranstaltungen mitgewirkt, bei welchen pyrotechnische Effekte eingesetzt wurden? Diese könnten als Nachweis gelten. Sie können diese Helfernachweise auch bei uns absolvieren oder selbst Effekte mit z.B. erlaubnisfreien pyrotechnischen Gegenständen durchführen. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen die richtigen Unterlagen zusammen zustellen.

Näheres: siehe Frage 2 und 4.

WICHTIG: Sie können sich zum Bühnenpyrotechnik Lehrgang anmelden wenn Sie wissen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen zur Ausbildung oder Helfernachweisen oder auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch nach Ihrer Anmeldung bis zum Kurs nachreichen.

 

 

  • SFX – und Filmpyrotechnik (Aufbau-)Lehrgang:

An diesem Lehrgang kann man teilnehmen, wenn man den Bühnenpyrotechnik Lehrgang oder den Großfeuerwerk Lehrgang erfolgreich absolviert hat + 15 Effektnachweise vorweisen kann. Die Effektnachweise sind relativ einfach zu erlangen, zumal man schon einen Grundlehrgang absolviert hat. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu den Effektnachweisen.

 

  • Großfeuerwerk Lehrgang

Wichtiger Hinweis: Um bei diesem Lehrgang teilnehmen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie bei 20 Feuerwerken mitgewirkt haben. Diese Helfernachweise können Sie ganz einfach im Rahmen unserer Ausbildungsfeuerwerke sammeln. Jedes Jahr führen wir an drei Wochenenden im Juni und Juli Ausbildungsfeuerwerke durch. Mit der Teilnahme an diesen drei Wochenenden (9 Tage) können Sie insgesamt 20 Helfernachweise sammeln. Pro Abend werden zwei Ausbildungsfeuerwerke abgebrannt. An zwei der Termine wird zusätzlich noch ein Tagesfeuerwerk abgebrannt. Sie können Sich gemeinsam mit der Anmeldung zu allen Helfernachweisen auch direkt zum Lehrgang mit anmelden. Eine Anmeldung zum Großfeuerwer Lehrgang (6-tägiger Grundlehrgang) ist nur möglich, wenn eine Anmeldung zu unseren Ausbildungsfeuerwerken oder bereits alle Helfernachweise vorliegen.

 

  • Mechanische Spezialeffekte Lehrgang

…darf man sich nennen, wenn man die drei genannten Lehrgänge besucht hat und anhand des Lehrbuchs „Band 4“ oder durch Besuch des Lehrganges „mechanische Spezialeffekte und Pyrotechnik“ ausreichend Kenntnisse für den Einsatz von Wind, Regen, Schnee und Nebel erworben hat. Dieser Kurs wird zur Zeit nicht durchgeführt. Das Thema wird aber in unseren Grund- und Aufbaulehrgängen mit angeschnitten.

Der Fachbegriff „vergleichbare Einrichtung“ ist laut den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften weit gefächert. Es gehören beispielsweise auch folgende Einrichtungen dazu:
Szenenflächen für Darstellungen im Gebäude oder im Freien.
Zudem können Veranstaltungen verschiedenster Art einen Anlass bieten: Diskotheken, Gaststätten, Kirchen, Jugendzentren, Laientheater, Musikbands, Mehrzweckhallen, Bars, Eventagenturen, PA – Beleuchtungsverleih, Theaterwerkstätten, Katastrophenschutz, freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr. 

Auch die Mitgliedschaft in einem Verein kann als vergleichbare Einrichtung anerkannt werden.

Wenn Sie sich unsicher sind kontaktieren Sie uns gerne.

Klar, das geht! Am einfachsten kaufen Sie  unsere Bücher und Kataloge direkt in unserem Online-Shop!  oder optional mit einer E-Mail an post@hummig.de

Fals Sie nicht in einem Veranstaltungsbetrieb oder einer ähnlichen Einrichtung tätig sind, gibt es auch die Möglichkeit die Effektnachweise in unserer Firma zusammeln oder bei eine:r anderen Pyrotechniker:in diese Nachweise zusammeln. Optional können auch eigene Erprobungen mit erlaubnisfreien pyrotechnischen Gegenständen als Nachweise gelten. 

Bitte wenden Sie sich telefonisch unter 08803 6369-0 zuerst an uns, um alle Möglichkeiten durchzusprechen wenn Sie sich unsicher sind.

Die 20 Helferscheine, die als Zulassungsvorausetzung für den Großfeuerwerkerlehrgang vorliegen müssen, kann man bei uns innerhalb von drei Wochenenden erwerben.

Diese drei Wochenenden (mit je 6 bis 7 Feuerwerken) kann man hintereinander oder verteilt auf mehrere Jahre (max. 5 Jahre) machen.

Offiziell heißen die unterschiedlichen „Lizenzen“:

  • Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Damit darf man selbstständig arbeiten, Feuerwerksmaterial einkaufen, lagern und Rechnungen stellen.
  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Damit darf man privat, also ohne Gewinnabsicht, eigenverantwortlich Feuerwerke oder Effekte durchführen, Feuerwerksmaterial einkaufen, und in geringen Mengen lagern.
  • Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz. Der Befähigungsschein wird benötigt wenn man als Angestellter oder Beschäftigter in einer Firma oder einem Theater pyrotechnische Gegenstände verwenden will.

Diese Scheine kann man jederzeit gegen einen anderen eintauschen oder gleichzeitig besitzen!

  • Die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz ist unbegrenzt gültig.
  • Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist 5 Jahre gültig und kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden.
  • Der Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz ist 5 Jahre gültig und kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Zusammenfassung: Alle „Scheine mit Fachkunde“ erfordern vor Ablauf von 5 Jahren eine Teilnahme an einem gemeinsam gültigen 1-tägigen Wiederholungslehrgang, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Gesetze zu sein. 

Mit einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 dürfen Sie das ganze Jahr Feuerwerke abbrennen. Für das Abbrennen von Feuerwerken sind keine Genehmigungen vorgesehen. Es erfolgt eine Anzeige spätestens 14 Tage vor dem Feuerwerk (Ausnahmen beachten!) an die zuständige sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde.

Für Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Wald oder Naturschutzgebieten ist manchmal die Abstimmung mit der zuständigen Behörde notwendig. Der Grundstückseigentümer muss einverstanden sein und die Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden.

In einem Kleinmengen-Aufbewahrungsraum in einem unbewohnten Gebäude dürfen Sie bis zu 100 kg brutto (50 kg netto) Kugelbomben aufbewahren. Sie dürfen in einem weiteren geeigneten Kleinmengen-Aufbewahrungsraum ca. 1000 kg brutto /350 kg netto Silvesterfeuerwerk aufbewahren.

Mit dem Privatauto dürfen Sie bis 40 kg brutto (20 kg netto) Kugelbomben ODER bis etwa 1000 kg brutto (333 kg netto) Silvesterfeuerwerk transportieren.

Pyrotechnische Gegenstände dürfen Sie nur herstellen, wenn Sie einen Herstellerlehrgang absolviert haben und eine zugelassene Herstellungsstätte existiert. Im Normalfall lohnt sich das nicht, da die Einkaufspreise der fertigen Artikel, v.a. aus China, weit unter den Preisen für die Herstellung in Deutschland liegen.

Als Startkapital, um ein Großfeuerwerk abzubrennen, kann man mit folgenden Kosten rechen:

  • 500 bis 1000 Euro für Mörser und ca. 600 Euro für ein einfaches Funkzündgerät. Ein einfaches Nagelbrett zum Zünden kannst Du selbst herstellen.
  • Dazu kommen die Kosten für die verpflichtende
    Haftpflichtversicherung
    nach § 7 pro Jahr: ca. 400- 750 Euro
    nach § 27 pro Jahr: ca. 50-100 Euro
  • Materialkosten von etwa 500 bis 1000 Euro

Von Pyrotechnik allein können nur sehr wenige Pyrotechniker:innen leben.
Wer aber in der Veranstaltungstechnik tätig ist und alle drei „Scheine“ hat, also für Bühne, Film und Feuerwerk und sich auch mit mechanischen Spezialeffekten auskennt, kann zu seiner Veranstaltungstätigkeit ein ordentliches Zubrot verdienen.
Oftmals kommt man mit den pyrotechnischen Zusatzqualifikationen an neue Aufträge im Veranstaltungswesen oder an einen neuen Arbeitsplatz heran.

Formularcenter

Manchmal ist es gar nicht so einfach, am Anfang den Durchblick zu behalten. Deshalb haben wir hier jede Menge relevante Unterlagen und Anträge für Sie zum Download bereitgestellt, z.B. ein Antragsformular für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Antragsformulare für einen Befähigungsschein bzw. eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

Diese Formulare sind allgemeine Vorlagen. Evtl. stellt die für Sie zuständige Behörde ein eigenes Formular für entsprechende Anträge zur Verfügung. Dieses bitte bevorzugt verwenden!

Sollte Ihnen etwas unklar sein, kommen Sie gerne auf uns zu!

Unbedenklichkeit:

Bitte verwenden Sie das Formular Ihrer zuständigen Behörde. Sie können das nachfolgende Dokument verwenden, sollte Ihre Behörde kein Formular bereitstellen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bei der, für den Wohnort zuständige, sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde beantragt. In der Regel ist dies die Gewerbeaufsicht (Ausnahme in Baden-Württemberg). 

Antragsformulare für eine Erlaubnis (§ 7 bzw. § 27) bzw. einen Befähigungsschein (§ 20) nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG):

Anmeldung

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für die Anmeldung zu den verschiedenen Lehrgängen benötigen.

  • In den jeweiligen Paketen sind alle Formulare zur Anmeldung zum jeweiligen Lehrgang enthalten: so sind bspw. im Paket zum Großfeuerwerkerlehrgang auch alle Formulare zur Anmeldung zu den Schulfeuerwerken enthalten.
  • Die Formulare stehen im PDF-Format zur Verfügung und können z. B. mit dem Adobe Reader geöffnet werden.
  • Sie können die Formulare fast vollständig am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Ein Ausfüllen per Hand ist natürlich genauso möglich. Die ausgefüllten Formulare senden Sie uns bitte unterschrieben per Post an HUMMIG EFFECTS e. K. / Pyrotechnikerschule, Bergwerkstraße 9-11, 82380 Peißenberg, Germany

Aufbau Silvesterfeuerwerk in Elmau – 2024/2025

Moritz Mit Helfer Max und Osman vor unserem Feuerwerks-Fahrzeug. Seit 1999 brennen wir jährlich das große Silvesterfeuerwerk für Schloss Elmau ab.

Erfolgreicher Lehrgang: Großfeuerwerker

Nachdem die Nachfrage für die Ausbildung zum Großfeuerwerker / Großfeuerwerkerin dieses Jahr besonders hoch war. Haben wir letzte Woche noch einen zusätzlichen Kurs gehalten für diejenigen die keinen Platz mehr im Großfeuerwerk Lehrgang im Juli bekomme haben. Alle Teilnehmer haben die Fachkundeprüfung erfolgreich bestanden. Wir wünschen allezeit gut Schuss!

Unsere nächsten Lehrgänge

Hier finden Sie eine Übersicht aller geplanten Lehrgänge und Feuerwerke. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, sich frühzeitig anzumelden.
20. Juni 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Peiting Herzogsägmühle
21. Juni 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Birkland FFW
22. Juni 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Spatzenhausen FFW
04. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Abbrennplatz ausstehend
05. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (3 Stück – inkl. Tagessfeuerwerk)Anmeldung offen

Frieding FFW
06. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Abbrennplatz ausstehend
18. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

vorerst reserviert
19. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (2 Stück)Anmeldung offen

Huglfing FFW
20. Juli 2025

Ausbildungsfeuerwerke (3 Stück – inkl. Tagesfeuerwerk)Anmeldung offen

Steingaden
27. Juli 2025 - 01. Aug. 2025

Großfeuerwerk LehrgangAusgebucht

27. Sep. 2025

WiederholungslehrgangAnmeldung offen

12. - 17. Okt. 2025

SFX Lehrgang (Sonderlehrgang)Anmeldung offen

Derzeit sind keine Lehrgänge und Veranstaltungen verfügbar.
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Kontakt

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Allgemeine Kontaktanfrage

Falls Sie wollen, dass wir Ihnen die Anträge für unsere Lehrgänge zusenden, füllen Sie bitte untenstehendes Formular, vor allem die Anschrift, vollständig aus. Wir verschicken dann zeitnah die Unterlagen an Sie.