Ausbildungslehrgang SFX- und Filmpyrotechnik

Bei diesem Lehrgang geht es um den Umgang mit Sprengmitteln für große Effekte auf Freilichtbühnen, Film und Fernsehen, Katastrophenschutz, Terrorabwehr, Ablenkungsmanöver und Katastrophenschutz – mit behördlicher Prüfung. Dieser Kurs ist ein Aufbaukurs.

Die Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32) lautet „Sonderlehrgang: Spezialeffekte für szenische Darstellungen / „Filmpyrotechniker“

Theorie & Praxis

Unser Lehrgang richtet sich an:

  • Pyrotechniker, die gewerblich oder privat (Hobbypyrotechniker) tätig sein wollen und die bereits einen Bühnenpyrotechniker- oder Großfeuerwerkerlehrgang absolviert haben und Ihre Fachkunde sowie ihre Erlaubnis bzw. Befähigungsschein erweitern wollen. Die Erweiterung bezieht sich hauptsächlich auf die Verwendung von Sprengstoffen, Sprengschnur, Sprengzünder und auf die Erlaubnis der Tätigkeit in Studios, Film- und/oder Fernsehproduktionsstätten, Freilichtbühnen, Katastrophenschutzübungen und auch für private Anlässe.
  • Bühnenpyrotechniker, die pyrotechnische Gegenstände im Freien (Freilichtbühnen) abbrennen wollen. Die Vorschrift DGUV 215-315 sieht für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe, bei Produktionen im Freien neben der Teilnahme am Bühnenpyrotechnikerlehrgang auch die Teilnahme am Sonderlehrgang vor.

Unsere Unterrichtszeiten beginnen am Sonntag Nachmittag, 14:45 Uhr. Somit haben Teilnehmer mit einer deutlich längeren Anfahrt, die Möglichkeit am Tag des Unterrichts, die Anreise anzutreten. Der Kurs endet am Freitag gegen 14:00 Uhr.

Die Anzahl der Lehrstunden ist gesetzlich geregelt und beträgt 6 Tage (Sonntag Nachmittag bis Freitag Mittag). 

Der theoretische Unterricht

Die Grundlage des theoretischen Unterrichts bezieht sich auf das 600- seitige Lehrbuch zum staatlich anerkannten Sonderlehrgang, welches vom hauseigenen Fachverlag vertrieben wird. Bei der Erarbeitung des Buches wurde größter Wert auf einfaches Erlernen der erforderlichen Fachkunde gelegt. Gesetzestexte wurden leicht verständlich umformuliert und über 300 verschiedene Abbildungen garantieren einen praxisbezogenen, anschaulichen Unterricht. Wir sind die einzige Pyrotechnikerschule in Deutschland die zur Unterrichtsdurchführung das Lehrbuch zum staatlich anerkannten Sonderlehrgang verwendet.

Die theoretischen Inhalte umfassen: 

Pyrotechnische Sätze und Gegenstände, pyrotechnische Munition, pyrotechnische Anzündmittel und Zündmittel, Planung von pyrotechnischen Sprengeffekten für Freilichtbühnen und Filmaufnahmen. Rechtsvorschriften (Sprengstoffgesetz und dazugehörige Verordnungen, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz), Aufbewahrungsvorschriften, Beförderungsvorschriften, Umgang mit zugelassenen pyrotechnischen Sätzen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden und Vernichten; Sicherheitsmaßnahmen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Besprechung von Unfällen.

Der praktische Unterricht:

Wir, die Pyrotechnikerschule bzw. die Firma Hummig Effects, sind seit über 25 Jahren auf den Spezialeffektebau spezialisiert. Aus dieser Erfahrung heraus bieten wir die Möglichkeit, Effektgeräte, sowie Szenen und Kulissen in den praktischen Unterricht zu integrieren. In unseren über 120 verschiedenen Übungs- und Prüfungsaufgaben sind oftmals neben Pyrotechnik auch mechanische Effekte beteiligt: von Druckluftwerfern bis hin zu Fallgewichten und vielem mehr. Somit bekommen Sie auch dieses nützliche „Know How“ bei uns mit auf dem Weg. Mit zusätzlichen 6 Stunden freiwilliger Prüfungsvorbereitung und einem ganzen Tag Praxisunterricht in einer Kiesgrube versuchen wir, Sie bestens für Ihre Arbeit als Pyrotechniker vorzubereiten, um später selbständig Szenen mit Feuerhandlungen und Explosionsdarstellungen durchführen zu können.

Die praktischen Inhalte umfassen:

Über 40 Sprengeffekte im Lehrgang: Demonstration sämtlicher pyrotechnischer Zündmittel; Einsatz von Sprengzündern, Squibs und Mini-Detonatoren; Einsatz von Sprengschnur und Pulversprengstoffen; Versuche mit Sprengstoffpatronen, kleinen Sprengstoffladungen und Darstellungsmitteln; Versuche mit Benzin-, Mehl- und Naphtalinbomben; Anfertigen von Schwarzpulverladungen und Sandschussmörsern, flachen, zylindrischen und konischen Mörsern zur Durchführung von Explosionsdarstellungen; Durchführung von Autosprengungen, Wand- und Bodeneinschüsse, Druckluftwaffen, Holzsprengungen, Wassersprengungen, Explosionseffekte mit Lycopodiummörsern; Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klassen III und IV; Verwendung von Zündmaschinen, Feuerlöschübungen.

Prüfung und Abschluss

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab.

Im praktischen Prüfungsteil wird unter anderem der korrekte Aufbau und die Durchführung, sowie eine entsprechende Dokumentation der Effekte erwartet. Ebenfalls einzigartig: Der theoretische Teil wird mit Hilfe eines Prüfungsfragenkataloges, ähnlich der Führerscheinprüfung beantwortet. Die Antworten hierfür werden anschaulich im Unterricht erarbeitet. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde beantragen kann.

Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Verwendung der Kategorien F2, F3, F4, P1, P2, S1, S2, T1, T2; pyrotechnische Sätze wie z.B. Schwarzpulver, gewerbliche Sprengstoffe, Sprengschnur und dazugehörige Zündmittel. 

Qualifikationsbezeichnung:

Staatlich geprüfte(r) Filmpyrotechniker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten.

Kosten und Bedingungen

Im Regelfall findet der Lehrgang im Mai/Juni des Jahres statt. Da die Lehrgänge meist voll ausgebucht sind, finden ggf. Zusatztermine statt. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig anzumelden.

Unter Umständen kann eine Förderung für die Teilnahme am Lehrgang beantragt werden:

  • Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.

  • Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.

  • Arbeitnehmer mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de

Voraussetzung
für die Zulassung

Mindestalter von 21 Jahren

Das Mindestalter von 21 Jahren ist im Sprengstoffgesetz festgelegt und unabdingbar. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde von dem Alterserfordernis abgesehen werden, speziell wenn die Teilnahme am Lehrgang für den Erwerb einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (für private Zwecke) beabsichtigt ist.

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein polizeiliches Führungszeugnis und wird daher auch nicht von der Gemeinde- / Stadtverwaltung ausgestellt!

Der Antrag, der schriftlich gestellt werden und spezielle Angaben wie Wohnanschrift der letzten fünf Jahre und Geburtsname der Mutter enthalten muss, wird ausschließlich von den für den Vollzug des Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden bearbeitet.

Vor der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird unter anderem uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister in Berlin und dem Gewerbezentralregister eingeholt. Zudem wird die für den Antragsteller zuständige Polizeidirektion kontaktiert. Bedingt durch die Umfangreiche Bearbeitung des Vorgangs dauert auch die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung mehrere Wochen!

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die für die Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Antragsteller nicht, die:

  • mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen,
  • wegen einer Straftat gegen die Sprengstoffgesetze oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen,

rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft oder der Entlassung aus einer Verwahrung, fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur ein Jahr gültig! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bis zu Beginn des Lehrgangs zwingend vorliegen, anderenfalls kann die Teilnahme nicht gestattet werden.

Abgeschlossener Grundlehrgang „Bühnenpyrotechnikerlehrgang“ oder Grundlehrgang „Großfeuerwerkerlehrgang“.

Die Zulassung für die Teilnahme am Sonderlehrgang Pyrotechnik setzt den Nachweis der Fachkunde aus einem der beiden Lehrgänge voraus:

  • Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (Bühnenpyrotechnikerlehrgang)
  • Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen (Abbrennen von Großfeuerwerken)

Andere abgeschlossene Lehrgänge (z. B. Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten) können im Sinne der Zulassungsvoraussetzungen nicht anerkannt werden.

Die Pyrotechnikerschule bietet jährlich einmal die Gelegenheit am Sonderlehrgang Pyrotechnik im direkten Anschluss zu einen Grundlehrgang „Bühnenpyrotechnikerlehrgang“ teilzunehmen (Montag bis Freitag: Grundlehrgang; eine Woche Unterricht, dann Montag bis Freitag: Sonderlehrgang).

Im Gegensatz zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Bühnenpyrotechnikerlehrgang ist hier in jedem Fall der Nachweis über die Mitwirkung an 10 pyrotechnischen oder Sprengeffekten erforderlich. Dies erübrigt sich weder durch die Vorlage von Erlaubnis / Befähigungsschein, Teilnahmezeugnissen an anderen staatlich anerkannten Lehrgängen, noch durch Nachweis anderer Qualifikationen.

Genauso wenig ist es hier möglich, eine pauschale Bestätigung über 10 Effekte vorzulegen. Der Gesetzgeber verlangt für diesen Lehrgang eine detaillierte Aufstellung mit Effektbeschreibung, Einsatzort und -datum.

Entsprechend den EU-Regelungen soll der deutsche Pyrotechnikerschein in allen Mitgliedsländern anerkannt werden. Auch hier wird die deutsche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Sie beantragen zunächst bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses (z. B. Österreich: Strafregisterbescheinigung, Schweiz: Leumundszeugnis). Dieses reichen Sie, zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die für unsere Lehrgänge zuständige Behörde, die auch die Prüfung durchführt, ein.

Gewerbeaufsichtsamt München
Heßstraße 130
80797 München
Deutschland
Telefon +49 (0) 89 2176-1
Telefax +49 (0) 89 2176-3102

Unsere nächsten Lehrgänge

Hier finden Sie eine Übersicht aller geplanten Lehrgänge und Feuerwerke. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, sich frühzeitig anzumelden.
12. - 17. Okt. 2025

SFX Lehrgang (Sonderlehrgang)Anmeldung offen

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