Auffrischungslehrgang

Das Gesetz fordert für Inhaber der Fachkunde spätestens alle 5 Jahre eine Auffrischung. Hierfür bieten wir diesen Wiederholungslehrgang für Bühnenpyrotechnik, Filmpyrotechnik und Großfeuerwerk an. 

Die Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32) lautet „Wiederholungslehrgang: Verwenden von Pyrotechnik, für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG“

Informationen

Unser Lehrgang richtet sich an:

  • Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 / § 27 SprengG bzw. eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG, die den rechtlichen Vorschriften der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nachkommen müssen.

Alle 5 Jahre ist die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang vorgesehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis / des Befähigungsscheines zwischenzeitlich nicht an einem anderen Grund- oder Sonderlehrgang teilgenommen hat. Das gilt auch für Schadensdarstellung und Katastrophenschutz.

Die Lehrgangsdauer beträgt 9 Unterrichtsstunden und ist gesetzlich geregelt. Der Verlängerungs- / Wiederholungslehrgang wird in zwei Varianten angeboten, wobei die Anzahl der Unterrichtsstunden in beiden Fällen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

In der Regel findet der Lehrgang jährlich im März, April, Juni und Oktober statt.

Eintägiger Lehrgang

Für Vielbeschäftigte ist dies die ideale Möglichkeit zeitsparend am Lehrgang teilzunehmen. Dieser findet im Gasthof Bayerischen Rigi in Hohenpeißenberg statt, der auch bekannt ist für Bayerns schönsten Panoramablick.

Beginn der Anreise, Teilnahme am Lehrgang und Ende mit Rückreise können am selben Tag stattfinden: Dafür sorgen auch die schnellen Zugverbindungen nach Hohenpeißenberg.

Die Kosten für den Lehrgang betragen 150 €. 

Mehrtägiger Lehrgang

Für alle, die lieber den Aufenthalt in unserem Schulungsheim vorziehen oder ihr Fachwissen gründlicher als gesetzlich vorgeschrieben auffrischen wollen, bieten wir den Lehrgang auch in mehrtägiger Form an. Neben den geforderten Einheiten wird bei diesem Lehrgang auch mit viele praktische Übungen  das Wissen aufgefrischt.
Der Beginn des Unterrichts ist erst am Montagnachmittag um 14:45 Uhr, das Ende des Unterrichts bereits am Mittwochvormittag um 11:00 Uhr! Beginn und Ende des Unterrichts sind zudem auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Damit können sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Mittwochabend wieder zu Hause.

Zulassung und Abschluss

Für die Teilnahme ist die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV nötig. Bitte beachten Sie: Diese ist nur ein Jahr ab Ausstellung gültig und muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen. In der Regel dauert die Ausstellung ca. 6 Wochen: Bitte also rechtzeitig beantragen.

Der Lehrgang findet ohne Prüfung statt und verändert daher auch in keiner Weise die in der Erlaubnis / in dem Befähigungsschein angegebene Fachkunde. Der Teilnehmer erhält ein Zeugnis zur Vorlage bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang.

Unsere nächsten Lehrgänge

Hier finden Sie eine Übersicht aller geplanten Lehrgänge und Feuerwerke. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, sich frühzeitig anzumelden.
27. Sep. 2025

WiederholungslehrgangAnmeldung offen

08. Nov. 2025

WiederholungslehrgangAnmeldung offen

06. Dez. 2025

WiederholungslehrgangAnmeldung offen

Derzeit sind keine Lehrgänge und Veranstaltungen verfügbar.

Kontakt

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Allgemeine Kontaktanfrage

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