Viele Leute haben den Wunsch Großfeuerwerker:in zu werden. Die ganz große Show am Himmel zaubern. Mit diesem Lehrgang wird das möglich
Die Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32) lautet „Grundlehrgang: Abbrennen von Feuerwerken“ und wird umgangssprachlich auch als Großfeuerwerk Lehrgang bezeichnet.
Unser Lehrgang richtet sich an:
Personen, die gewerblich (z. B. Kleingewerbe) oder als Angestellte Feuerwerke abbrennen möchten
Personen, die privat und ohne Gewinnabsicht Feuerwerke abbrennen möchten (Hobbypyrotechniker).
Für die Teilnahme sind 20 Helfernachweise über die Mitwirkung an Großfeuerwerken notwendig, die innerhalb der vergangenen 5 Jahre ausgestellt wurden. Hierfür bieten wir auch Ausbildungsfeuerwerke an.
Der 6-tägige Grundlehrgang: „Abbrennen von Feuerwerken“ beinhaltet 52 Lehreinheiten (á 45 Minuten), davon 10 Lehreinheiten praktischer Unterricht. Der Kurs besteht aus überwiegend Theorie-Unterricht, da praktisches Wissen bereits durch die Helfertätigkeit bei den Ausbildungsfeuerwerken erlernt wurde.
Wir verwenden als Lehrmaterial das hauseigene, knapp 500-seitige Lehrbuch zum Großfeuerwerker. Im Unterricht wird wichtiges Wissen zum Thema Aufbewahrung /Lagerung, Transport der pyrotechnischen Gegenstände, Eigenschaften und Gefährdungen der Feuerwerkskörper, Planung und Organisation, Abbrennen von Feuerwerken, Anzeige und Genehmigungen und alles was ein Großfeuerwerker noch wissen soll, vermittelt.
Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Zur besseren Vermittlung der Lehrinhalte zeigen wir in der Unterrichtswoche viele Foto- und Videobeispiele, besprechen Vorkommnisse und Erfahrungen.
Nach dem Unterricht gibt es an mehreren Abenden die Möglichkeit zur freiwilligen Prüfungsvorbereitung in geselliger Runde. Hier wird nochmal Grundwissen wiederholt und geübt. Die Teilnehmenden können mithilfe des Prüfungsfragenkataloges und dem dazugehörigen Lösungskatalog sowie in Verbindung mit der Teilnahme an der freiwilligen Prüfungsvorbereitung, sich bestmöglich auf die theoretische und praktische Fachkundeprüfung vorbereiten.
Am letzten Tag des Kurses findet die theoretische und praktische Fachkundeprüfung für alle Teilnehmenden statt. Die Prüfung wird vor der Dozentin sowie einem Vertreter der Gewerbeaufsicht in München abgelegt.
Es wird mit der praktischen Prüfung auf dem Betriebsgelände in Peißenberg begonnen. Bereits am Vortag erhalten allen Teilnehmenden zwei Prüfungseffekte aus dem Großfeuerwerksbereich, auf die sie sich vorbereiten.
Die beiden Effekte sollen von der zu prüfenden Personen ausführlich erläutert werden. Dies beinhaltet Informationen zur Art des Effektes, dem Sicherheitsabstand, einer Gefährdungsbeurteilung sowie dem Verhalten im Gefahrenfall. Im Anschluss werden die Effekte gemeinsam abgebrannt.
Nach abgeschlossener praktischer Prüfung folgt die theoretische Prüfung. Diese besteht aus ca. 80 Fragen als Multiple-Choice und Fragen zum schriftlichen Beantworten, unterteilt in die Bereiche Rechtskunde (Gesetze und Verordnungen) sowie Fachkunde (Handhabung und Sicherheit).
Nach Ablegung der Prüfung wird diese durch die Dozentin sowie den Vertreter der Gewerbeaufsicht in München, korrigiert. Wer mind. 75% im jeweiligen Bereich richtig beantwortet hat, hat die Prüfung ohne einer mündlichen Prüfung bestanden. Wurde die Theorieprüfung mit 66% – 74% im jeweiligen Teil richtig beantwortet, gibt es eine kurze mündliche Nachprüfung. Mit weniger als 66% richtigen Antworten gilt der jeweilige Teil der Theorieprüfung als nicht bestanden und kann an einem neuen Termin wiederholt werden.
Wurde die praktische und theoretische Prüfung bestanden, so bekommt die teilnehmende Person vor Ort ein Fachkundezeugnis vom Lehrgangsträger mit Unterschrift des Behördenvertreters der Gewerbeaufsicht in München, ausgestellt.
Der Lehrgang gilt dann als erfolgreich beendet.
Mit dem Fachkundezeugnis kann nun der gewünschte „Pyrotechnikerschein“ bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Sprengstoffrecht beantragt werden. Wie die Dokumente für die Beantragung ausgefüllt werden, wurde bereits im Grundlehrgang besprochen. Es gibt drei mögliche „Pyrotechnikerscheine“
Alle Vor- und Nachteile und wichtige Infos zu den einzelnen „Pyrotechnikerscheinen“ werden im Grundlehrgang ausführlich erlernt und besprochen, sodass Sie nach dem Kurs direkt wissen, welcher Schein für Sie in Frage kommt.
Im Regelfall findet der Lehrgang im Mai/Juni des Jahres statt. Da die Lehrgänge meist voll ausgebucht sind, finden ggf. Zusatztermine statt. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig anzumelden.
Unter Umständen kann eine Förderung für die Teilnahme am Lehrgang beantragt werden:
Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.
Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.
Arbeitnehmer mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Das Mindestalter von 21 Jahren ist im Sprengstoffgesetz festgelegt und unabdingbar. Für die Teilnahme an den Ausbildungsfeuerwerken für die erforderlichen Helfernachweise reicht ein Mindestalter von 18 Jahren.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein polizeiliches Führungszeugnis und wird daher auch nicht von der Gemeinde- / Stadtverwaltung ausgestellt!
Der Antrag, der schriftlich gestellt werden und spezielle Angaben wie Wohnanschrift der letzten fünf Jahre und Geburtsname der Mutter enthalten muss, wird ausschließlich von den für den Vollzug des Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden bearbeitet.
Vor der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird unter anderem uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister in Berlin und dem Gewerbezentralregister eingeholt. Zudem wird die für den Antragsteller zuständige Polizeidirektion kontaktiert. Bedingt durch die Umfangreiche Bearbeitung des Vorgangs dauert auch die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung mehrere Wochen!
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die für die Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Antragsteller nicht, die:
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft oder der Entlassung aus einer Verwahrung, fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur ein Jahr gültig! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bis zu Beginn des Lehrgangs zwingend vorliegen, anderenfalls kann die Teilnahme nicht gestattet werden.
Erfahrungen machen und das Handwerk lernen: Das Gesetz sieht die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken in den vergangenen 5 Jahren vor. Diese muss über den sog. „Helfernachweis“ belegt werden. Wir bieten mit unseren Ausbildungsfeuerwerken eine verlässliche und planbare Möglichkeit an, die Nachweise zu erwerben.
Eine der Zulassungsvoraussetzung an diesen Lehrgang ist die vorherige Mitwirkung an 20 verschiedenen Großfeuerwerken.
Oftmals ist es den, an dem Lehrgang interessierten Personen nur schwer möglich, an 20 Großfeuerwerke mitzuwirken und die dazugehörigen Helferscheine zu sammeln. Aus Sorge um neue Konkurrenz werden selten von einem Feuerwerksbetrieb solche Nachweise über die Mitwirkung von Feuerwerken ausgestellt.
Die Pyrotechnikerschule bietet seit 1998 die Möglichkeit, an 20 Großfeuerwerken im Rahmen einer praktischen Ausbildung mitzuwirken und somit die entsprechenden Nachweise dafür zu erwerben. Und das mit Schulfeuerwerken, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausreichen.
Wir machen es möglich, dem Grundanliegen des Gesetzes nachzukommen: Intensives Training und Vorbereitung auf den Lehrgang sowie selbständiges Arbeiten. Da diese Schulfeuerwerke keine Auftragsfeuerwerke sind, besteht die einmalige Möglichkeit, dass jeder Mitwirkende das Feuerwerk individuell nach eigenen Wünschen zusammenstellen kann und auch die einmalige Chance bekommt, selbst die Leitung zu übernehmen.
Bei den Schulfeuerwerken werden über 50 verschiedene Sorten Kugelbomben mit Kalibern von Ø 50 mm bis Ø 200 mm, über 30 verschiedene Sorten Bodenfeuerwerkskörper sowie verschiedene Raketen verwendet. Zu jedem Schulfeuerwerk werden mindestens 250 Kugelbomben und eine Vielzahl von Bodenfeuerwerkskörpern aufgebaut. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation sowie eine umfangreiche praktische sowie auch theoretische Unterweisung durch den Lehrgangsträger.
Zusätzlich: Im Rahmen der 20 Schulfeuerwerke werden zusätzlich an zwei Terminen Tagesfeuerwerke mit Fahnenbomben, Rauchbatterien und Co. per Hand gezündet. Ebenfalls versuchen wir unsere Teilnehmer mit mindestens verschiedenen Abbrennplätzen zu trainieren um Sie auf die verschiedensten Begebenheiten, welche auch im echten „Feuerwerkerleben“ auf Sie warten, vorbereiten zu können.
Für die Teilnahme an einem Schulungsfeuerwerk ist das Mindestalter 18 Jahre.
Für die Vorbereitung auf den Großfeuerwerkerlehrgang finden jährlich 20 Schulfeuerwerkstermine (3 Wochenenden), die auch einzeln gebucht, aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden können (max. 5 Jahre). Zu einem Wochenende werden 6 bzw. 7 Feuerwerke mit jeweils ca. 250 Kugelbomben + Bodenfeuerwerk von den Lehrgangsteilnehmern selbst aufgebaut. Dabei übernimmt jeweils ein Teilnehmer, unter Aufsicht, die Leitung für Planung, Aufbau, Verdrahtung und Zündung, um das eingenverantwortliche Durchführen eines Feuerwerkes zu üben.
Schulfeuerwerke zur Erlangung der Zulassungsvoraussetzungen für den Großfeuerwerkerlehrgang finden im Raum München / Garmisch-Partenkirchen statt (im Umkreis von 30 km um Peißenberg). Begleitpersonen oder Familienangehörige können mitgebracht werden, müssen sich jedoch außerhalb der Sicherheitszone aufhalten.
Von Juni bis August werden an drei unterschiedlichen Wochenenden jeweils von Freitag bis Sonntag sechs bzw. sieben Feuerwerke abgebrannt. Für die Teilnahme an einem Schulfeuerwerk werden € 150,- Unkostenbeitrag berechnet.
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